aktuell 19 - 06/2002
Markeninhaber müssen in Zukunft noch stärker ihre Rechte wahren.Das jüngste Urteil aus Österreich zeigt, "Unachtsamkeit" - aus Unkenntnis oder falschem Marketing-Stolz - bedroht berühmte Marken, in die der Markeninhaber Millionen investiert hat.
Quelle: ADACmotorwelt, Heft 6, 2002 Der Ausriss aus dem Clubmagazin des ADAC zeigt, dass die Grenze zwischen Marke und Gattungsbegriff verteidigt werden müssen. Der Marke GOLF der Volkswagen AG könnte schnell das gleiche Schicksal wie WALKMAN blühen. Gleiches gilt sicherlich auch für Marken wie TEMPO, HANSAPLAST, PLEXIGLAS und TESAFILM. PRW Rechtsanwälte, Wilfried Reiners, München Das Urteil aus Österreich können Sie gerne nachlesen: Weiter... |
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