aktuell 24 - 06/2004Markenverordnung – MarkenV Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV) Vom 11. Mai 2004 Die Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701), wird ab 1. Juni 2004 durch die Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung – MarkenV) vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872) ersetzt. Als wesentliche Neuerung wird in § 20 Abs. 3 MarkenV bestimmt, dass Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse nach Klassen geordnet in der Reihenfolge der Klasseneinteilung einzureichen sind. Weitere Einzelheiten hierzu enthält die Mitteilung Nr. 9/04 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts über die Einführung der Gruppierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses bei Markenanmeldungen vom 21. April 2004 (BlPMZ 2004, 173). Ferner ist nach § 43 Abs. 1 MarkenV für den Antrag auf internationale Registrierung einer in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Madrider Markenabkommens beim Deutschen Patent- und Markenamt die Verwendung des vom Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum herausgegebenen Formblatts nunmehr zwingend vorgeschrieben. Beim Deutschen Patent- und Markenamt kann die MarkenV heruntergeladen werden. Link |
ENGLISH
|