aktuell 02
Absolute Schutzhindernisse nach dem Markengesetz
§ 8 - Als Marke schutzunfähige Zeichen
Zeichen, die sich nicht grafisch darstellen lassen
Zeichen ohne Unterscheidungskraft
Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung der Art, Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können
Zeichen, die zur Bezeichnung im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind
Zeichen, die das Publikum täuschen können
Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen
Hoheitszeichen
amtliche Prüf- oder Gewährzeichen
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