aktuell 06 - 11/98
Urheberrechte an Maus & Co gehen zu Ende. Verliert der Disney-Konzern seine Geschäftsgrundlage?
Derzeit wird eine Meldung in den deutschen Medien verbreitet, die das Ende der Ära "Disney" und deren Kult-Maus "Micky" und aller Comic-Brüder und Schwestern an die Wand malt.
So schreibt die Abendzeitung München in ihrer Ausgabe vom 11. Nov.:
"...Trotz Mickys 70. Geburtstag herrscht beim weltweit operierenden Konzern keine Feststimmung. Die goldenen Jahre drohen zu Ende zu gehen: 2003 erlischt das Urheberrecht. Nicht nur die Bild- und Autorenrechte für Micky laufen nach 75 Jahren aus, sondern auch für Minnie (2003). Pluto (2005), Goofy (2007), .... Für Disney ein Horror: Ohne Copyright können die Filme ohne Honorar ausgestrahlt und neue Filme mit den Charakteren gedreht werden, ohne eine Mark an Autorenrechten zu bezahlen...."
Diese Aussage ist falsch.
Das Unternehmen Disney hat sich schon frühzeitig weltweit die Markenrechte (Wort und Bild) an seinen Figuren und Titeln gesichert (z.B. 1948 – Mickey Mouse, Donald Duck; 1949 – Pluto; 1955 – Dumbo). UND: registrierte Markenrechte gelten zeitlich unbegrenzt, wenn sie termingerecht verlängert werden. Das heißt: Disney wird noch lange auf seine Umsatzträger bauen können, da Nachahmer oder Trittbrettfahrer generell mittels des Markenrechts auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden können. Außerdem bieten diese Schutzrechte die Basis für Lizenzvereinbarungen. Darüber hinaus sind die Disney-Figuren in ihrer Schöpfungsgeschichte so vielfältig, dass das plötzliche Erlöschen des Urheberrechts praktisch nicht stattfinden wird. Auch wettbewerbsrechtlich ist fortdauernder Schutz wahrscheinlich.
Fazit:
Man sieht, wie wichtig Markenschutz sein kann !!!
Dieser Artikel wurde redigiert von:
Rechtsanwältin Kerstin Anker (Spezialgebiet "gewerblicher Rechtschutz")
Knorr Rechtsanwälte, Residenzstr. 18, D-80333 München
Tel. 089-290037-0, Fax 089-290037-56, eMail kan@knorr-rechtsanwaelte.de
|